Seit jeher erfreuen wir uns hier in der Schweiz über die liberale Gestaltung des Urheberechts – dürfen wir doch zB. Kopierschutzmechanismen legal umgehen, ganz anders als bei den deutschen.
Viele von uns haben schon öfters Kollegen oder Freunden einfach so eine DVD gebrannt – und das legal.
Warum sollte man es denn nicht? Man kann die digitalisierung nicht aufhalten. Dazu gehört nunmal das Recht auf Privatkopie.
Jedoch ist nicht vielen klar, wo man sich im legalen und wo man sich im illegalem Bereich bewegt.
Darum hat die schweizer Stiftung für den Konsumentenschutz eine Handlungshilfe zur Benutzung von Privatkopien und von Tauschbörsen erstellt die man sich >>>hier<<< herunterladen kann.
Mir hat es in einigen Punkten, vorallem der Privatkopie geholfen. Nun kann man fragenden Kunden auch Antworten liefern die belegbar sind. Bisher war das nämlich immer eine nicht 100%ig beantwortbare Frage.
/Anhang:/
Obwohl das revidierte schweizer Urheberechtsgesetz demnächst in Kraft treten wird, ändert dies nicht viel daran.
Die relevanten Änderungen für den Konsumenten sind ebenfalls im Dokument erörtert.
Hey RicDeeeeees
=)
Merci, für de Biitrag, isch no intressant!
Äs Grüessli vo dim Klasseschätzli…=P
Kubertus